Ultra HD Logo mit Spezifikation festgelegt

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Tachchen,

die Industrieorganisation “Digitaleurope” (bei der fast alle TV-Hersteller vertreten sind) hat ihr Logo und die Minimum-Spezifikation für Ultra HD festgelegt.

Die Spezifikation, nach der Hersteller ihre Displays zertifizieren lassen können, ist die erste Stufe. Später wird es weitere Ausbaustufen geben (bpsw. wird HDR erst später Bestandteil werden).

Minimum-Voraussetzungen für das Ultra-HD-Logo:

  • Display
    • Auflösung 3840 x 2160 Pixel bei einem Seitenverhältnis von 16:9
    • Farbraum BT.709
    • kein Down- oder Upscaling innerhalb der Verarbeitungskette (also UHD-Signal kommt in den TV und wird als UHD verarbeitet und wird als UHD ausgegeben)
  • Video
    • UHD-Zuspielung via HDMI braucht HDCP 2.2
    • UHD-Eingänge
      • Auflösung 3840 x 2160 Pixel
      • Frameraten 24p / 25p / 30p / 50p / 60p
      • 8 Bit pro Pixel
      • Chroma Sub-Sampling-Rate von 4:2:0 für 50p/60p und 4:2:2 für 24p/25p/30p
      • Farbraum BT.709
  • Audio
    • PCM 2.0
  • Inhalteschutz
    • HDCP 2.2

Detailinformationen gibt es hier.

Toengel@Alex

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