Hi.
Ich habe seit Beginn der Woche den 55OLED934. Die FW aus 11.2019 (173.4) konnte sofort gefunden und draufgebügelt werden.
Aber hat mal jemand ernsthaft die Gebrauchsanweisung (Download des Manuals erforderlich, insoweit auch mit der “Hilfe” im Gerät übereinstimmend) nebst Gewährleistungsbedingungen von Philips gelesen?
Danach soll man den Fernseher wohl als Fernseher nicht nutzen (als PC-Monitor sowieso nicht): Feste Logos / Zeichen / Einblendungen usw. sind ab 2 Minuten Dauer zu vermeiden. Kann man ja gleich alle Fernsehsender knicken, weil überall ein Dreckslogo, pardon: Senderlogo drin ist. Gewährleistung dann Essig. (Ergänzung: Werbung darf man ntürlich schauen, weil dann kein Senderlogo eomgeblendet sts)
Auch Balken oben / unten seien zu vermeiden. Ah, ja, da fallen auch zahlreiche Sendungen aus z.B. 4:3 Format oder Extrem-Breitwandformat aus dem Raster der zulässigen Verwendung raus.
Von den Voreinstellungen des Fernsehers (da gibt es ja in der Tat je nach Quelle mehrere und unterschiedliche) werden gerade mal 3 empfohlen. Außerdem sollte der Kontrast (welcher ist eigentlich gemeint) schon gar nicht über 50 gestellt werden. Bravo, die empfohlenen Voreinstellungen erfüllen das schon mal nicht…
Ein paar Gedanken und weitere Feststellungen aus dem Manual dazu lasse ich hier mal aus, jedenfalls gefährdet all das bereits die Gewährleistung für Displayschäden, insbesondere Geisterbilder, Einbrennungen u.ä.
Und besonders toll ist die “Reinigungsfunktion”, die als “erforderliche Aktualisierung des OLED-Displays” (Text der Einblendung) alle paar Stunden durchgeführt werden muss. Mitten im Film kommt der Hinweis. Wegklicken (“Später”) sollte man das wohl nicht, weil das die Gewährleistung gefährdet (siehe Manual etc.). Die Anzahl manuell übersprungener (Kurz-) Reinigungen wird nämlich auch im CSM festgehalten (so wie die Laufzeiten, Gesamtlaufzeit, Laufzeit nach letzter Kurz- bzw. Langbereinigung, Anzahl derselben etc.etc.). Das heißt, es ist nicht mit dem ordnungsgemäßen Standby (unter Strom ohne Steckerziehen bzw. ohne Ausschalten einer evtl. Steckerleiste) nach Ausschalten bei Nichtgebrauch getan, was sonst die Kurzreinigung auslöst.
Und außerdem ist man natürlich – wegen der Reinigungsfunktion und evtl. Verbesserungen derselben – unbedingt gehalten, die neueste FW zu nutzen.
Ich habe bei Philips jetzt mal angefragt, was vor diesem Hintergrund überhaupt noch eine zulässige Nutzung des TV wäre… Zulässig im Sinne von nicht gewährleistungsgefährdend.