Bundeskartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

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Tachchen,

darauf haben wir gewartet:

Bonn, 28. Dezember 2012: Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 55 Mio. Euro gegen die beiden TV-Sendergruppen Pro7Sat1 und RTL sowie gegen zwei verantwortliche Personen verhängt. Den Unternehmen wird vorgeworfen, bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen FreeTV-Programme wettbewerbswidrige Absprachen getroffen zu haben. Außerdem verpflichten sich die beiden Sendergruppen, ihre wesentlichen Programme in SD-Qualität für einen Zeitraum von zehn Jahren unverschlüsselt anzubieten. Diese Zusage betrifft die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV. Nicht davon umfasst ist die Verschlüsselung von HD-Programmen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass sich die beiden Sendergruppen in den Jahren 2005/2006 darüber abgesprochen haben, ihre digitalen Free-TV-Programme in SD-Qualität zukünftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen. Zugleich beabsichtigten die Sendergruppen, durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale für den Fernsehzuschauer zu beschränken. Die Absprachen betrafen die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV. Die Umsetzung dieser Absprachen erfolgte mindestens bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung des Bundeskartellamtes bei den Unternehmen im Mai 2010, in etlichen Netzen über diesen Zeitpunkt hinaus.“

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Allerdings haben sich alle Unternehmen zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt.

Darüber hinaus hat das Bundeskartellamt von beiden Sendergruppen die verbindliche Zusage entgegengenommen, ab 2013 bundesweit auf die Grundverschlüsselung ihrer in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme zu verzichten. Die Sendergruppen werden die unverschlüsselte SD-Verbreitung für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufrechterhalten. Mit der Aufgabe der Verschlüsselung entfällt für die Sendergruppen die Grundlage für die Entgelterhebung gegenüber Kabelnetz- und anderen Übertragungswegebetreibern für die SD-Verbreitung. Zugleich entfällt die Grundlage für die Umsetzung von Signalschutzbeschränkungen.

Eine entsprechende Zusage zur Aufgabe der Grundverschlüsselung ab Januar 2013 hatte der Kabelnetzbetreiber Unitymedia bereits im Zuge der Freigabe der Fusion Liberty Global (Unitymedia)/Kabel Baden-Württemberg abgegeben (siehe Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 15.12.2011).

Andreas Mundt: „Durch die Verpflichtung der privaten Sendergruppen zur Aufrechterhaltung der unverschlüsselten SD-Verbreitung steht den Fernsehzuschauern auch in den kommenden Jahren eine Empfangsmöglichkeit für digitales FreeTV offen, ohne Signalschutzbeschränkungen und ohne dass dafür zusätzliche Entgelte anfielen.“

Pressemitteilung vom 28.12.2012 als PDF

Toengel@Alex

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13 Gedanken zu „Bundeskartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung“

  1. Am ende werden die Sender die Auflagen eh wieder aushebeln. Dann laufen plötzlich auf HD und SD unterschiedliche Filme.
    Blockbuster auf HD und alte Kamelle auf SD. Wird dann mit Technischen Details begründet und fertig ist das Privat TV der dritten Klasse. :)

    Gruß
    Andreas

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  2. Ich seh was Besseres, Ich seh Sky :D

    Ich bekomme jetzt auch immer öfters mit das Leute die damals ihren HD(+) Receiver gekauft haben, und die HD+ karte dabei war, jetzt keine neue Karte mehr kaufen. Die SD Qualität über Satellit ist einfach zu gut.
    Hoffe das der HD+ Laden untergeht.

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  3. jetzt hab ich aber mal eine Frage:

    was bringt das dem Endnutzer? ich bezahle monatlich einen Beitrag an Kabel Deutschland um digitale Programme zu empfangen. wird dies in Zukunft wegfallen?

    grüße
    Jonas

    Antworten
    • Tachchen,

      theoretisch musst du dann keine zusätzlichen Gebühren/Aufpreis für die Privaten in SD zahlen. Den normalen Kabelanschluss (Grundgebühr) musst du aber ganz normal weiterzahlen. Du brauchst aber keine SmartCard mehr. Es reicht einfach ein TV mit DVB-C-Tuner.

      Toengel@Alex

      Antworten
    • Bei z.B. Unitymedia sparst du dir die 3,90€ zusätzlich im Monat wenn du die Kabelanschlussgebühr über die Mietnebenkosten mitzahlst. Vorausgesetzt du hast einen Receiver/TV mit Receiver.

      Antworten
  4. Hallo

    Da kann ich Andi nur beipflichten. HD+ ist mal wieder nur reine Abzocke. Nur leider fallen noch viel zu viele darauf rein. Wer ein gutes TV hat und Satelitt wird wie schon gesagt eigentlich keinen großen Unterschied zwischen HD und SD bemerken. Zumindest bei den privaten. Ich für meinenTeil schaue schon gar kein RTL und Co. mehr. Die öffentlich rechtlichen tun es auch. Und auch noch besser und in HD!!
    Also von mir aus kann HD+ untergehen.

    Euch einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr. Am besten in HD!!

    Mario

    Antworten
  5. HD+ ist wirklich überteuert… aber SD auf 58″ ist wirklich übel.
    Wer da keinen Unterschied sieht, sollte echt mal zum Augenarzt gehen.

    Und ja, Sky ist wirklich nicht schlecht. Im Vergleich zur GEZ sogar recht günstig…

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    • Also bei der Größe kommt man ja auch um HD bzw HD+ auch nicht drumherum als Cineast. Solche Riesenottos sind aber auch noch eher selten oder stehen wirklich weit weg vom zuschauer und dann bringt das HD auch wieder nicht sooo viel.

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  6. Zusätzlich ist das ganze ein erster Schritt zu Abschaltung der Analogen TV Sender im Kabel die auch schon längst überfällig ist. Dann gibt es genug Platz auch für die dritten ÖR Sender in HD wenn ich sowieso schon dieses Zwangs PayTV bezahlen muss dann auch bitte in Scharf.

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  7. Da meckern, die Privaten über die Vereinnahmung der GEZ Gebühren bei den Öffentlichen und dabei sind sie überhaupt nicht anders gestrickt und wollen den Zuschauer abkassieren.

    Ich vermeide es schon lange mir die Filme bei den Privaten live anzuschauen – bis zu vier Werbeunterbrechungen bei einem Film. Muß dass sein ? . Da man bei HD+ nicht aufzeichnen darf, wird das System über kurz oder lang sterben. Ein Hoch auf die Öffentlichen. Die Gebühr ist gut angelegt. Bei so vielen Sendern, kann die RTL Gruppe auch ruhig von der Bildschirmfläche verschwinden. Das Programmangebot hat sehr nachgelassen!

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  8. Ich verstehe weder die Aufregung über HD+ noch über das Thema aus dieser Pressemitteilung hier.

    Wer HD+ nicht nutzen möchte, braucht das nicht zu tun. Er sollte allerdings, um sich nicht der Lächerlichkeit preiszugeben, darauf verzichten, dies damit zu begründen, dass man da angeblich eh kaum einen Unterschied sehen würde oder dass auf den Sendern eh kaum was in HD laufen würde. Letzteres stimmte ganz zu Beginn mal, inzwischen ist aber der übergroße Teil der Sendungen zumindest der “großen” Sender echtes HD, und das sieht selbstverständlich erheblich besser aus als SD. Wäre auch schlimm, wenn es nicht so wäre. Ich persönlich schaue auf den Sendern auch nicht wirklich viel (hauptsächlich Serien), aber die läppischen 4,16 im Monat ist mir das allemal wert. Restriktionen sind dank E2-Receiver nicht vorhanden, würden mich aber ohnehin wenig stören, da ich zumindest auf diesen Sendern so gut wie nie was aufnehme.

    Wie gesagt – wer es nicht nutzen will oder kann, soll bzw. muss es bleibenlassen.

    Ich zahle auch gerne meine GEZ-Gebühren, obwohl ich mich darüber ärgere, dass ARD und ZDF es bis heute nicht geschafft haben, ihre Hauptnachrichtensendungen in nHD auszustrahlen – etwas, das bei den Privaten schon längst der Fall ist.

    Und was diese Meldung angeht: Das Ganze geht zurück auf Pläne, die es vor vielen Jahren mal im Zusammenhang mit Entavio gab, als die Privaten überlegten, ihre Sender auch via Sat grundzuverschlüsseln. Von HD war damals noch keine Rede, und Entavio ist, wie allgemein bekannt, ja nie wirklich ans Laufen gekommen (anders als HD+) und wurde schnell wieder beerdigt. Das Urteil bezieht sich insofern auf etwas, das zwar geplant war, aber nie realisiert wurde. Mit der Grundverschlüsselung im Kabel hat es, anders als offenbar von manchen angenommen, rein gar nichts zu tun. Das ist eine Entscheidung, die die jeweiligen Kabelnetzbetreiber treffen und die im Falle von z.B. Unity Media ja justament seit heute hinfällig ist, was aber eben mit dem Urteil nichts zu tun hat. In anderen Netzen bleibt die Grundverschlüsselung ja auch durchaus noch bestehen.

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